Bei den Kornspringern gelten die 2G-Regeln

30. November 2021 (07:54 Uhr) Allgemein

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G-Regel).

Die 2G-Regel gilt nicht für:

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,
  • Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests und bis zu 6 Wochen danach aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können; für diesen Personenkreis ist ein negativer Testnachweis erforderlich,
  • Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie des Abschiebungshaft-, Maßregel- und Justizvollzugs

Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Köln. Weiterhin gelten die allgemein bekannten Hygiene- und Infektionsschutzstandards als Anlage zur Coronaschutzverordnung.

Alle Personen, die bei uns reiten, zeigen bitte ihren Impfnachweis vor dem Unterricht unseren Lehrkräften. Vielen Dank.

Ihr

Karl-Heinz Heckmann
1.Vorsitzender

 

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